In Folge gesetzlicher Vorgaben zur Ausschreibung von Dienstleistungen mussten die Entsorgungsgebiete zum 1. Juli neu zugeordnet werden. Auch wenn sich die AWRM mit ihren beauftragten Entsorgern seit Monaten intensiv auf die Übernahme der neuen Tourgebiete vorbereitet hat, werden diese im Tagesbetrieb mit den unterschiedlichsten Herausforderungen konfrontiert. So müssen sich die Müllwerker zunächst mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen – etwa damit, wo die Tonnen bereitgestellt werden, welche Zufahrtsmöglichkeiten bestehen oder ob parkende Fahrzeuge die Durchfahrt erschweren. Diese Eingewöhnungsphase führt dazu, dass die Touren anfangs mehr Zeit in Anspruch nehmen als gewohnt. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Arbeitszeiten kann es deshalb vorkommen, dass einzelne Touren nicht vollständig an einem Tag abgeschlossen werden können. Um Kollisionen zu vermeiden, werden zudem auch die Leerungstouren für die Biomüll- und Restmüllentsorgung getrennt voneinander geplant. Das kann dazu führen, dass die Restmülltonne bspw. bereits geleert, die Biotonne jedoch ungeleert noch am Straßenrand steht.
Was genau sollen Betroffene tun?
Ganz wichtig ist, ungeleerte Tonnen erstmal gut sichtbar am Straßenrand stehen lassen. Informieren Sie sich dann zunächst auf der Internetseite der AWRM www.awrm.de ob bereits Nachleerungstermine für Ihre Gemeinde eingeplant wurden. Wenn nicht, setzen Sie sich mit der AWRM oder den beauftragten Entsorgern in Verbindung. Wer das ist, können Sie auf dem gedruckten Entsorgungskalender nachlesen oder der der Internetseite der AWRM www.awrm.de entnehmen. Wenn möglich, übernimmt eine Person die Meldung nicht geleerter Behälter gesammelt für die Nachbarschaft. So können Reklamationen schneller abgearbeitet werden.
Was tut die AWRM und ihre beauftragten Entsorgungsdienstleister?
Mit den Entsorgern hat die AWRM eine Nachleerungsfrist der gemeldeten Reklamationen von drei Arbeitstagen vereinbart. Sollten die Tonnen auch nach dieser Frist nicht geleert sein, melden Sie sich umgehend bei der AWRM oder den Entsorgern. Sollte eine Nachleerung bis zum nächsten Leerungstermin nicht stattgefunden haben, kann in der Zwischenzeit angefallenes Material in Säcken mit zur Abholung bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass Bioabfälle in stabilen Papiersäcken oder Kartonagen ohne Fremdstoffe bereitgestellt werden müssen.
Mit unseren beiden Entsorgungsdienstleistern stehen wir in sehr engem Kontakt und arbeiten gemeinsam intensiv an den Abläufen, damit die Abfallentsorgung für Sie so schnell wie möglich wieder reibungslos läuft.